- Das EDL-G sieht für alle Unternehmen regelmäßige Energieaudits vor.
- Dies gilt für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen*.
- Diese Verpflichtung wird von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen sein.
- In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen.
Es gibt drei Wege zur Umsetzung:
- Energiemanagementsystem nach ISO 50001
- Umweltmanagementsystem nach EMAS, ISO 14001 ist nicht ausreichend
- Energieaudit nach DIN EN 16247
Inhalt und Ziel
- Welche Energiearten sind im Einsatz
- Wo wird Energie eingesetzt
- Wieviel Energie wird eingesetzt, mit welchem zeitlichen Verlauf
- Was sind mögliche Einsparungen
- Wie sieht der Aktionsplan dazu aus
- Festlegen des betrachteten Rahmens
=> Ziel ist, daß das Unternehmen seinen Energieumsatz kennt und Effizienzmaßnahmen ableitet
* Definition von nicht KMU - im Überblick, Details sind den Regelwerken der EU zu entnehmen
- Jährlicher Umsatz > 50 Mio € oder
- Jährlicher Ertrag > 43 Mio €
- Mitarbeiterzahl > 250 Dies gilt für alle verbundenen/beteiligten Unternehmen. Maßgeblich ist die Größenordnung der Beteiligung. (Vollzeit-Äquivalent!)
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