Energiemanagement = Effizienz steigern + Kosten senken

  • Das EDL-G sieht für alle Unternehmen regelmäßige Energieaudits vor.
  • Dies gilt für Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen*.
  • Diese Verpflichtung wird von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen sein.
  • In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen.

Es gibt drei Wege zur Umsetzung:

  • Energiemanagementsystem nach ISO 50001

  • Umweltmanagementsystem nach EMAS, ISO 14001 ist nicht ausreichend

  • Energieaudit nach DIN EN 16247

Inhalt und Ziel

  • Welche Energiearten sind im Einsatz
  • Wo wird Energie eingesetzt
  • Wieviel Energie wird eingesetzt, mit welchem zeitlichen Verlauf
  • Was sind mögliche Einsparungen
  • Wie sieht der Aktionsplan dazu aus
  • Festlegen des betrachteten Rahmens

=> Ziel ist, daß das Unternehmen seinen Energieumsatz kennt und Effizienzmaßnahmen ableitet

* Definition von nicht KMU - im Überblick, Details sind den Regelwerken der EU zu entnehmen

  • Jährlicher Umsatz > 50 Mio € oder
  • Jährlicher Ertrag > 43 Mio €
  • Mitarbeiterzahl > 250 Dies gilt für alle verbundenen/beteiligten Unternehmen. Maßgeblich ist die Größenordnung der Beteiligung. (Vollzeit-Äquivalent!)

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Registrierter Berater für

BAFA Energieberatung
und
KfW-Energieberatung Mittelstand (EBM)

Projektpartner des Steinbeis Transferzentrum Produktion und Qualität in Furtwangen

In Kooperation mit der
Energieagentur Kreis Konstanz