- Details
-
Veröffentlicht: Mittwoch, 10. Februar 2016 10:38
"Fristverlängerung" für das Energieaudit
Für das Energieaudit nach §8 EDL-G gilt ab sofort eine neue Frist.
Der 5.12.2015 als Stichtag für den Abschluss des Energieaudits bleibt weiterhin bestehen.
Es kann eine Nachfrist in Anspruch genommen werden durch die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.
Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 muß bis 31. Dezember 2016 auditiert sein.
Es ist ab sofort formal ausreichend, daß Sie die Systemeinführung begonnen, und die Auditierung zu diesem Datum beauftragt haben.
Das bedeutet für Sie: nutzen Sie die Zeit, handeln Sie jetzt.
Gerne bringe ich meine breit gefächerte Erfahrung über Managementsysteme ein und unterstütze Sie und Ihr Unternehmen bei der Einführung. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei auch auf der Integration in bereits vorhandene Managementsysteme.
Bitte kontaktieren Sie mich für einen unverbindlichen Termin, in dem wir gemeinsam die erforderlichen Schritte besprechen und ein maßgeschneidertes Programm erstellen können.
- Details
-
Veröffentlicht: Dienstag, 09. Juni 2015 18:38
Seit Mai liegt die offizielle Registrierung von Energiemanagement Dr. Alexander Ludwig bei der dena als Energieeffizienz Experte vor.
Damit verbunden ist die Listung in der Auditoren Datenbank für die anerkannte Durchführung des Energieaudits im Rahmen des §8 EDL-G.
Offiziell ist diese Registrierung nicht erforderlich, das bestätigt auch die Durchführungsverordnung der BAFA. Jedoch ist im Falle einer Überprüfung die richtige Qualifikation des Auditors nachzuweisen. Mit der Wahl eines registrierten Auditors sind Sie als Unternehmen auf alle Fälle auf der sicheren Seite und vermeiden damit ein unangenehmes Erwachen im Falle einer Überprüfung, anders ausgedrückt: es gibt keinen Grund, sich jetzt nicht als Auditor zu registrieren, wenn alle fachlichen Qualifikationen vorhanden sind.
Gerne stehe ich Ihnen als Berater und Auditor zur Verfügung, um das Energieaudit bei Ihnen erfolgreich durchzuführen.
Sie finden mich unter der EBM-BAFA Beraternummer 200296 in der Datenbank der BAFA
- Details
-
Veröffentlicht: Dienstag, 09. Juni 2015 18:23
Das EDL-G ist nun in Kraft gesetzt
Das Gesetz ist seit April beschlossen, und seit Mai liegen nun auch die Durchführungsbestimmungen seitens der BAFA vor. Das heißt, der Leitfaden mit den gesamten Rahmenbedingungen ist nun bekannt.
Kurz zusammengefasst:
- Die verpflichtende Durchführung gilt für Nicht-KMU. Die KMU-Grenze richtet sich nach der Anzahl Mitarbeiter und nach dem Umsatz. Genauere Details sind in den Reglungen einer entsprechenden EU Verordnung dargelegt
- Das Energieaudit ist bis zum 5.12.2015 durchzuführen
- Alternativ gelten ISO 50001 oder Umweltmanagement nach EMAS, Unternehmen mit diesen Zertifizierungen sind von der Durchführung eines Energieaudits befreit
Hervorzuheben
- Hört man „Audit“, denkt man im klassischen Sinn an eine externe Überprüfung eines Systems oder Projektes, daß zuvor aufgebaut wurde.
- Der Fall liegt hier nun anders. Das Energieaudit ist als eine Analyse des Ist Zustandes gedacht. Ergebnis soll dann eine Liste mit Optimierungsmaßnahmen für Energieeinsparungen sein, die das Unternehmen in weiterer Folge umsetzen kann. Zunächst einmal ohne weitere Verpflichtung. Man könnte es auch als eine Energieberatung sehen.
- Es ist also kein weiteres Managementsystem aufzubauen und anschließend zu auditieren
- Überwacht wird die Durchführung seitens der BAFA, eine Proaktive Meldung der Durchführung ist nicht erforderlich
- Der Auditor hat die Anforderungen der BAFA zu erfüllen, andernfalls ist das Audit nicht anerkannt
Bitte sprechen Sie mich gerne an, ist stehe Ihnen als Ansprechpartner für die Durchführung des Audits nach EDL-G zur Verfügung
- Details
-
Veröffentlicht: Dienstag, 09. Juni 2015 18:07
Energiemanagement Dr. Alexander Ludwig ist als Berater für die Energieberatung Mittelstand der BAFA zugelassen.
Sie finden mich ab sofort unter der entsprechenden Homepage der BAFA. Ich stehe Ihnen für geförderte Beratungen im Rahmen des BAFA Programms mit meiner Expertise zur Verfügung. Bitte sprechen Sie mich im Vorfeld an, wie der genaue Ablauf der Förderanträge ist und was es dabei zu beachten gilt.
- Details
-
Veröffentlicht: Montag, 09. Februar 2015 18:02
Die Energieberatung Mittelstand der BAFA ersetzt das Förderprogramm der KfW
Nachdem die Förderung der Energieberatung Mittelstand durch das entsprechende Programm der KfW zum Ende 2014 ausgelaufen ist wurde nun ein neues Förderproramm der BAFA aufgelegt.
Vom Grundsatz her ist es sehr ähnlich aufgebaut und ist speziell für die Förderung von KMUs gedacht. Einige der Fördervoraussetzungen haben sich jedoch geändert. Dabei wird nun in der Praxis die größte Rolle spielen, daß Unternehmen, die Rückerstattungen im Rahmen des Spitzenausgleiches erhalten, keine Förderung für Beratungsleistungen mehr erhalten. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 3 Jahren kann wieder gefördert werden.
Die Förderung von diversen Optimierungsmaßnahmen bleiben erhalten und sind im Detail auf der Homepage der BAFA (www.bafa.de) nachzulesen.